NFV-Kreis Schaumburg, Spielausschuss

AUSSCHREIBUNG und DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

Frauen, Alt-Herren und Alt-Senioren Hallenrunde 2009/10

 

ALLGEMEIN

Frauen

Die Spielberechtigung regelt sich gemäß Anhang 1, §§ 1,2 der Spielordnung.
Es sind nur Spielerinnen spielberechtigt, die in der Saison 2009/10 bis zum Spieltag in höchstens drei Pflichtspielen auf Bezirksebene eingesetzt worden sind.

A (Altherren)

Hier sind alle Spieler eines Vereins spielberechtigt, die am Spieltage das 33. Lebensjahr vollendet haben.

AA (Alt-Senioren)

Hier dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die am Spieltag das 40. Lebensjahr vollendet haben. Diese Spieler sind ebenfalls für eine Altherren-Mannschaft ihres Vereins spielberechtigt.

 

Für die Hallenbenutzungskosten sowie anteilige Schiedsrichterkosten ist eine Gebühr zu entrichten, die Anfang des Jahres ermittelt und vom Kreisschatzmeister gesondert angefordert wird.

 

SPIELREGELN

 

1. Maßgebend für die Durchführung der Spiele sind diese Ausschreibung sowie ergänzend die Satzung und Spielordnung des DFB/NFV. Diese Ausschreibung ist für die gesamte Spielzeit bindend. Änderungen oder Rahmenrichtlinien höherer Instanzen können erst in der nächsten Spielrunde zur Anwendung kommen. Bei Streitigkeiten während der Spielrunde entscheidet ein Schiedsgericht aus der Turnierleitung.

2. Im Rahmen der Hallennutzungsordnungen weisen wir daraufhin, dass in den Kabinen nicht geraucht werden darf und diese weder beschädigt noch verunreinigt werden dürfen. Es darf nur Schuhwerk mit hellen Sohlen benutzt werden. Ein Spieler darf keine Kleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder einen anderen Spieler gefährlich sind, dazu gehört Schmuck jeglicher Art einschl. Gummibänder. Ein Abkleben von Schmuckstücken ist nicht gestattet, da dies keinen ausreichenden Schutz bietet. Spieler, die sich nicht an diese Anweisungen halten, dürfen am Spiel nicht teilnehmen.

3. Verwendet wird das Spielfeld für Hallen-Handball, wobei -je nach Möglichkeit- einseitig auf einer Hallenseite mit "Bande" gespielt wird.

4. Gespielt wird nach dem Punktsystem (3 Punkte für Sieg, je l Punkt bei Unentschieden). Bei gleicher Punktzahl entscheidet die Tordifferenz über den Tabellenplatz. Bei gleicher Punktzahl und Tordifferenz entscheidet die Zahl der geschossenen Tore. Sind auch diese gleich, wird ein Strafstoß-Schießen nach den geltenden Regeln durchgeführt.

5. Die Dauer eines Spiels beträgt 15 Minuten ohne Seitenwechsel.

6. Eine Mannschaft besteht aus 5 Spielern (l Torwart, 4 Feldspieler). Es dürfen maximal 5 Auswechselspieler pro Spieltag eingesetzt werden. Während der gesamten Spielrunde darf ein Spieler nur in einer Mannschaft seines Vereins (je Altersklasse) eingesetzt werden.

7. Der Spieler-Austausch innerhalb eines Spiels ist jederzeit möglich, jedoch nur seitlich und im Bereich der eigenen Spielhälfte und erst dann, nachdem ein anderer Spieler das Spielfeld verlassen hat. Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl Spieler auf dem Spielfeld, so ist das Spiel zu unterbrechen und der Spieler, der zu früh das Spielfeld betreten hat, mit der gelben Karte zu verwarnen. Spielfortsetzung (indirekter Freistoß für die gegnerische Mannschaft) an der Stelle, wo der Ball zur Zeit der Unterbrechung war.

8. Jedes Spiel soll von einem anerkannten Schiedsrichter geleitet werden. Die Entscheidung, ob ein Tor erzielt ist oder nicht, trifft allein der Schiedsrichter.

9. Sollten sich bei einem Spiel Schwierigkeiten bei der Unterscheidung der Trikots ergeben, so hat die im Spielplan erstgenannte Mannschaft die Verpflichtung zum Trikotwechsel.

10. Am jeweiligen Spieltag hat jede Mannschaft den Spielberichtsbogen mit den Namen der Spieler, Geburtsdatum und Passnummer vor Spielbeginn bei der Turnierleitung auszufüllen. Desweiteren ist ein einsatzfähiger Spielball mitzubringen.

11. Beim Spielen des Balles unter die Decke oder an ein eingebautes Gerät wird das Spiel unterbrochen und durch indirekten Freistoß für den Gegner fortgesetzt.

12. Die im Spielplan abgedruckte Anstoßzeit ist nur insofern verbindlich, wie durch den Ablauf der Spiele keine Verzögerung oder Verkürzung eintritt. Die Mannschaften müssen auf jeden Fall eine halbe Stunde vor dem geplanten Spieleinsatz anwesend sein. Nach Beendigung einer Partie haben die beiden nächsten Mannschaften spielbereit zu sein. Bei Ausfall einer Mannschaft ist die Turnierleitung berechtigt, eine neue Reihenfolge der Spiele festzulegen.

13. Bei Nichtantreten einer Mannschaft wird das Spiel mit 3:0 Punkten und 3:0 Toren für den Gegner gewertet. Bei zweimaligem Nichtantreten (2 Spieltage) wird diese Mannschaft vom weiteren Verlauf des Turniers ausgeschlossen. Alle bisherigen Wertungen dieser Mannschaft werden annulliert. Neben einer Ordnungsstrafe erfolgt die Zurückversetzung in die unterste Staffel. Dies gilt auch für zurückgezogene Mannschaften. In beiden Fällen gilt diese Mannschaft als erster Absteiger.

14. Ein Tor kann auch aus der eigenen Hälfte erzielt werden. Dies gilt nicht für den Torwart, wenn dieser den Ball nach einem Tor-Aus wieder ins Spiel bringt. Der Torwart darf den Torraum nur zur Abwehr eines Balles verlassen.

15. Bei einem Rückspiel zum eigenen Torwart (gilt auch beim Einrollen) darf dieser den Ball mit den Händen weder berühren noch aufnehmen. Zuwiderhandlung wird mit einem indirekten Freistoß geahndet. Hält der Torwart den Ball länger als 5-6 Sekunden in den Händen, ist dies als unsportliche Verzögerung anzusehen und durch indirekten Freistoß zu ahnden, ebenso dann, wenn der Torwart den Ball länger als 5-6 Sekunden mit dem Fuß führt, aber noch berechtigt ist, den Ball in die Hand zu nehmen.

16. Bei Ausball an der Seitenlinie wird der Ball durch EINROLLEN wieder ins Spiel gebracht.

17. Hat der Ball die Torauslinie überschritten, nachdem er zuletzt von einem Angreifer berührt worden war, darf ihn nur der Torwart durch Werfen, Rollen oder Abstoß wieder ins Spiel bringen. Der Ball ist erst wieder im Spiel, wenn er den Torraum verlassen hat. Erfolgt der Abwurf/Abstoß über die eigene Spielhälfte hinaus, ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührt hat, so erfolgt ein indirekter Freistoß für die gegnerische Mannschaft von der Mittellinie aus. Dieses gilt auch für jegliches Abspiel des Torwarts mit der Hand. Berührt der Torwart oder ein Abwehrspieler zuletzt den Ball, bevor dieser die Torauslinie überschreitet, ist auf Eckstoß zu entscheiden. Hieraus kann ein Tor direkt erzielt werden.

18. Absichtliches Hand- oder Foulspiel innerhalb des Torraumes wird mit Strafstoß geahndet. Bei Handspiel des Torwarts außerhalb des Torraumes erfolgt Freistoß. Der Strafstoß-Punkt ist 7 m vom Mittelpunkt des Tores zu markieren. Bei der Ausführung des Strafstoßes (Anlauf vom 9-m-Kreis) müssen alle Feldspieler, außer dem Strafstoßschützen, außerhalb des Torraumes aber innerhalb des Spielfeldes und mindestens 3 m vom Ball entfernt stehen.

19. Im Feld außerhalb des Torraumes gibt es bei Regelverstößen nur indirekte Freistöße. Dies gilt auch bei jedem Grätschen gegen Spieler.

20. Bei Vergehen im Torraum, die zu einem indirekten Freistoß für die angreifende Mannschaft führen, ist der Ort der Spielfortsetzung auf der Torraum-Linie (nicht der Tatort). Dies gilt auch bei Deckenberührung innerhalb des Torraumes.

21. Persönliche Strafen:

Gelbe Karte            Verwarnung

Zeitstrafe                 2 Minuten

Rote Karte              Hinausstellung

Bei einer Hinausstellung (Rote Karte) ist der betreffende Spieler bis zur Entscheidung durch den Kreisspielausschuss für alle Feld- und Hallenspiele gesperrt. Der Spieler kann in diesem Spiel nicht ersetzt werden. Eine persönliche Strafe kann auch wegen unsportlichen Verhaltens in den Spielpausen oder am Rande des Turniers ausgesprochen werden. Nach einer Zeitstrafe ist keine Verwarnung mehr möglich, sondern nur noch die Rote Karte. Wird durch Feldverweis auf Zeit oder Dauer die Zahl der Spieler einer Mannschaft auf weniger als zwei Feldspieler verringert, so muss das Spiel abgebrochen werden. Es gelten die Bestimmungen für Spielwertung bei verschuldetem Abbruch.

 

22. Auf- und Abstieg, Kreismeister

 

Der Tabellen-Erste der Frauen ist

HALLEN-KREISMEISTER 2010.

Der Tabellen-Erste der Staffel A-1 ist

ALTHERRREN-HALLEN-KREISMEISTER 2010.

Der Tabellenerste und -zweite der Staffel A-2 steigt in die Staffel A-1 auf. Der Tabellenletzte und -vorletzte der Staffel A-1 steigen in die Staffel A-2 ab.

 

Der Tabellen-Erste der Staffel AA-1 ist

ALT-ALTHERREN-HALLEN-KREISMEISTER 2010

Die Tabellenersten und -zweiten der Staffeln AA-2 und AA-3 steigen in die nächsthöhere Staffel auf. Jeweils die Tabellenletzten und -vorletzten der Staffeln AA-1 und AA-2 steigen in die nächst niedrigere Staffel ab.

 

 

Ergänzende Bestimmungen für die Hallenrunde der Frauen

 

23. Spielberichtsbögen und Ergebnismeldung

23.1 Der Spielberichtsbogen mit den Namen der teilnehmenden Spielerinnen ist vor Beginn des ersten Spieles am  jeweiligen Spieltag der örtlichen Turnierleitung mit ausgeschriebenem Vornamen, Geburts-Datum und Nr. des Spielerpasses, zu übergeben. Die Richtigkeit der Angaben bestätigt der Mannschaftsbetreuer/Trainer durch Unterschrift. Gleichzeitig sind die Spielerpässe der Turnierleitung vorzulegen.

23.2  Die Spielberichtsbögen der beteiligten Vereine bzw. Spielgemeinschaften sind mit den Spielergebnissen und sonstigen Vorkommnissen von der örtlichen Turnierleitung zu vervollständigen und an die zuständige Staffelleiterin (s. unten) so rechtzeitig zu abzusenden, dass sie am Donnerstag nach dem jeweiligen Spieltag vorliegen. Die Richtigkeit der Angaben ist durch die Turnierleitung mit Unterschrift zu bestätigen.

23.3 Die Spielergebnisse sind von der Turnierleitung am Spieltag an die zuständige Staffelleiterin zu melden.

 

    Staffelleiterin

Dagmar Kentsch, Thingplatzweg 27, 31737 Rinteln, Tel: (05751) 46389

DFB-Mail: Dagmar.Kentsch@nfv.evpost.de  E-Mail: fam.kentsch@t-online.de

 

24. Turnierleitung

24.1 Die örtlichen Turnierleitungen ergeben sich aus dem Spielplan. Sie sind dafür verantwortlich, dass die bestehenden Hallenordnungen und die Bedingungen des Landkreises Schaumburg sowie der Kommunen  für die Überlassung der Sporthallen eingehalten werden. Die teilnehmenden Vereine haben die Weisungen der Turnierleitungen zu beachten. Bei Verstößen gegen die Hallenordnungen und die Bedingungen des Landkreises Schaumburg ist der Staffelleiterin Bericht zu erstatten.

24.2 Die Aufgaben des Schiedsgerichts, das nach den Rahmenrichtlinien des DFB für Fußballspiele in der Halle zu bilden ist, übernimmt der jeweilige Turnierleiter. Bei Streitfällen zwischen dem Schiedsrichter und dem Turnierleiter entscheidet der örtliche Turnierleiter in der Funktion als Schiedsgericht endgültig mit folgenden Ausnahmen:
a) Es handelt sich um eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters und
b) der Turnierleiter gehört einem an der Streitfrage beteiligten Verein an.
In diesem Fall entscheidet der Schiedsrichter.

 

 

Ergänzende Bestimmungen für die Alt-Herren und Alt-Alt-Herren Hallenrunde


25. Abweichungen zu „
Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen für Hallenspiele 2009“

Die Pflichten des Veranstalters gemäß Punkt 6 (dort) entfallen (s. Abs 10).
Punkte 16 und 18 (dort) werden wie folgt geregelt: Die Aufgaben des Schiedsgerichts übernimmt die Turnierleitung. Dieses wird vom Kreisspielausschuss gestellt und übernimmt zusammen mit dem Vertreter des kommunalen Trägers auch evtl. Ordnungsaufgaben.

 

    Staffelleiter

Dieter Merchel, Graf-Otto-Str.9, 31737 Rinteln, Tel: (05751) 3135

 

 Schlussbestimmungen

 

26. Einwendungen gegen diese Ausschreibung sowie gegen den an gleicher Stelle veröffentlichten Spielplan sind spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung, d.h. bis zum 15.11.09, beim Vorsitzenden des Spielausschusses schriftlich oder per DFB-Mail vorzubringen. Adresse: Marco Vankann, Am Hülsebach 8, 31714 Lauenhagen, Marco.Vankann@nfv.epost.de

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